Terminvereinbarung:

Für Terminanfragen erreichen Sie die Praxis dienstags von 09:00 – 09:50 Uhr und donnerstags von 11:00 – 11:50 Uhr unter 0731/6026 1955.

Bitte beachten Sie, dass die Anfragen meine Kapazitäten um ein Vielfaches überschreiten. Dies betrifft auch eine zeitweise Überlastung meiner Telefonzeiten. Aufgrund der technischen Begebenheiten der Telefonanlage ist es leider nicht möglich, Ihnen mit einem Besetzt-Zeichen zu signalisieren, dass ich mich bereits in einem Gespräch befinde. Es kann daher sein, dass Sie länger das Freizeichen hören, ohne dass ich das Gespräch annehme oder von mir weggedrückt werden. Bitte versuchen Sie es in einem solchen Falle zu einem späteren Zeitpunkt erneut.

Gerne können Sie mir auch eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter mit Name und Rückrufnummer hinterlassen. Bitte beachten Sie, dass ich mich nur zurückmelden, wenn ich zeitnah Kapazitäten habe.

Videosprechstunde:

Seit März 2020 biete ich auch Videosprechstunden über einen zertifizierten Anbieter an. Für weitere Informationen sprechen Sie mich bitte an.

Gesetzliche Krankenversicherung:

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie nach den Vorgaben der Psychotherapie-Richtlinie.

Private Krankenversicherung/Beihilfe:

Die Kosten für eine ambulante Behandlung werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet.
Der privatärztliche Behandlungsvertrag kommt jeweils zwischen Ihnen als Privatperson und mir als Arzt zustande.
Dies bedeutet, dass unabhängig von der vollständigen oder teilweisen Erstattung der Therapiekosten durch Ihre Krankenversicherung grundsätzlich die Begleichung der Therapiekosten Ihrer eigenen Verantwortung obliegt.

Im Regelfall übernehmen die privaten Krankenversicherungen und die Beihilfe die Kosten für eine ambulante Psychotherapie.

Es gibt jedoch Ausnahmen: Manche Tarife schließen Psychotherapie aus ihrem Leistungskatalog aus oder begrenzen die Anzahl der Sitzungen für die die Kosten übernommen werden auf eine bestimmte Anzahl pro Jahr. Daher sollten Sie in jedem Fall im Vorfeld die Kostenübernahme klären und sich telefonisch bei Ihrer Krankenkasse/Beihilfestelle über die notwendigen Schritte und Formulare zur Übernahme einer Verhaltenstherapie bei einem ärztlichen Psychotherapeuten informieren.

Berufsgenossenschaften/Unfallkasse:

Eine psychotherapeutische Behandlung zu Lasten einer Berufsgenossenschaft/Unfallkasse dient der psychotherapeutischen Intervention z.B. nach Arbeitsunfällen. Ich nehme am Psychotherapeutenverfahren teil. Über einen Behandlungsauftrag vom Durchgangsarzt oder der Berufsgenossenschaft/Unfallkasse können Sie zu mir in Behandlung kommen. Bitte nehmen Sie hierfür telefonisch Kontakt zu mir auf.

Selbstzahler:

Sie können auch für die Kosten einer Therapie selbst aufkommen, so dass diese Therapie Ihre Privatsache bleibt. Dann orientieren sich die Kosten ebenfalls an der GOÄ.